Auf unserer Webseite werden ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Im Dienste der Tiergesundheit
Fristende 18. Juli 2022 für die Antragstellung!
Appell zur Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben
In der konstituierenden Sitzung des Landesausschusses am 07.03.2022 fand unter anderem die Wahl des neuen Vorsitzenden und seines Stellvertreters statt.
Der Landesauschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2021 beschlossen, bei der ASP-Status-Untersuchung ab 1. November 2021 zusätzlich zur Kostenübernahme der Laboruntersuchungen auch die tierärztlichen Probenentnahmen zu bezuschussen.
Sachbearbeiter (m/w/d) als stellvertretender Sachgebietsleiter Beitrag und Leistung
für das Vorzimmer der Geschäftsführung
Der Landesausschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse hat am 15.07.2020 den Beschluss gefasst, dass die Bayerische Tierseuchenkasse gemäß § 6 Nr. 17.2 d) der Beihilfesatzung ab dem 01.07.2020 die Kosten der im „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ durchzuführenden Untersuchung von Blut- und Tupferproben durch ein Untersuchungsinstitut übernimmt.
Bei der Untersuchung muss es sich um eine virologische Untersuchung auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest von verendeten Schweinen, die älter als 60 Tage sind, nach § 14 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb der Schweinepest-Verordnung handeln.
Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich direkt gegenüber dem Untersuchungsinstitut.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben zugesagt, sich im Rahmen einer Anschubfinanzierung an den Untersuchungskosten zu beteiligen.
Nähere Informationen zum „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem für Sie zuständigen Veterinäramt.